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Häufig gestellte Fragen

 

  1. Gibt es eine Altersbeschränkung für DAAD-Stipendien?
    Es gibt keine Altershöchstgrenze. In manchen Stipendienprogrammen gilt lediglich die Einschränkung, dass der letzte Abschluss nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stipendienausschreibung.
  2. Ich habe mein Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
    Ja, in Programmen für Graduierte können Sie sich frühestens im letzten Studienjahr bewerben und müssen alle akademischen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts erfüllen. Das Abschlusszeugnis muss vor Stipendienantritt vorgelegt werden.
  3. Ich bin bereits in Deutschland. Kann ich mich dennoch bewerben?
    Ja, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 15 Monate in Deutschland aufhalten, können Sie sich bewerben, wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben.
  4. Ich lebe zurzeit nicht in meinem Herkunftsland. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
    Bitte beachten Sie, dass für das Bewerbungsverfahren in der Regel maßgeblich ist, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben bzw. wo Sie innerhalb des letzten Jahres vor der Bewerbung gelebt haben. Auf jeden Fall sollten Sie sich beraten lassen und klären, welche Stipendienprogramme für Sie offen stehen und ob Sie sich in Ihrem Wohnsitzland oder in Ihrem Herkunftsland bewerben müssen.
    Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie in der Stipendiendatenbank auf der Registerkarte „Kontakt und Beratung“.
  5. Ich bin mit dem Ziel eines Abschlusses in Deutschland in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bzw. ich promoviere an einer deutschen Hochschule. Kann ich mich für eine Förderung im Ausland bewerben?
    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen für Deutsche einbezogen werden. Auf unserer Website finden Sie nähere Informationen zu diesen Voraussetzungen (nur in deutscher Sprache).
  6. Kann ich mich mit jedem Studienfach bewerben?
    Der DAAD bietet weltweit Stipendienprogramme an, die generell allen Fächern offen stehen, wobei für manche Fächer (z.B. Medizin) gewisse Einschränkungen gelten. Darüber hinaus gibt es fachspezifische Sonderprogramme. In der Stipendiendatenbank können Sie die Stipendien selektieren, die für Ihre Fachgruppe angeboten werden.
  7. Welche Sprachkenntnisse werden für eine Stipendienbewerbung vorausgesetzt?
    Generell hängen die Anforderungen an das Sprachniveau vom Vorhaben und Fach des Bewerbers ab: In Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Jura werden in der Regel mindestens gute Deutsch-Sprachkenntnisse erwartet. Bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen bzw. wenn der Studiengang in Englisch durchgeführt wird, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse ausreichen. Je nach Herkunftsland und Stipendienprogramm können aber auch bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Welche dies sind, ist im Abschnitt „Bewerbungsvoraussetzungen“ der Stipendienausschreibung geregelt.
    Besuchen Sie auch die DAAD-Website  Deutsch-lernen.net, um sich über Deutschkurse und Deutschprüfungen zu informieren.
  8. Ich möchte ein Fernstudium / Onlinestudium / Teilzeitstudium in Deutschland beginnen. Kann ich mich um ein DAAD-Stipendium bewerben?
    DAAD-Stipendien werden an geeignete Bewerber vergeben, die in Deutschland ein Präsenzstudium in Vollzeit absolvieren möchten. Daher können Studierende, die ein Blended Learning oder Fernstudien- / Onlinestudienprogramm / Teilzeitstudium anstreben, keine DAAD-Förderung erhalten.

  1. In der Stipendienausschreibung wird eine “Darlegung meines Studienvorhabens” bzw. ein “Motivationsschreiben” gefordert. Was ist damit gemeint?
    Tipps zum Verfassen eines Motivationsschreibens finden Sie unter: Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?
  2. In der Stipendienausschreibung wird eine ausführliche und präzise “Darlegung meines Forschungsvorhabens” gefordert. Was ist damit gemeint?
    Tipps zur Darlegung eines Forschungsvorhabens finden Sie unter: Wie stelle ich mein Forschungsvorhaben dar?
  3. Ich möchte meine Deutschkenntnisse schon vor meinem Deutschlandaufenthalt verbessern. Gibt es Online-Sprachkurse, die ich schon in meinem Heimatland belegen kann?
    Ja, es gibt Internetangebote zum Deutschlernen. Informieren Sie sich auf der DAAD-Website Deutsch-lernen.net über verschiedene Möglichkeiten Deutsch zu lernen.
    Spezielle Online-Deutschkurse bieten zum Beispiel das Goethe-Institut oder auch Deutsch-Uni Online (Für Stipendiaten, deren Stipendium länger als 6 Monate dauert, übernimmt der DAAD die Kurskosten für ein DUO-Modul.) an.

  1. Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über Kontakte in Deutschland verfügen?
    Ja, wenn Sie in Deutschland individuell forschen oder – in künstlerischen Fächern – sich individuell weiterbilden möchten, benötigen Sie die Einladung eines deutschen Betreuers (siehe Punkt 2).
    Bei Teilnahme an einem strukturierten Studien- oder Promotionsprogramm genügen Informationen über den ausgewählten Studiengang (siehe “Bewerbungsverfahren” in der Stipendienausschreibung). Wenn bereits ein Kontakt zu der Gasthochschule besteht, ist außerdem eine entsprechende Dokumentation des Kontakts (z.B. E-Mail-Korrespondenz) empfehlenswert.
  2. Ich benötige einen Betreuer für mein individuelles Vorhaben in Deutschland. Wer kann mein Gastgeber sein?
    Gastgeber können Hochschullehrer oder wissenschaftliche Lehrkräfte sein, die an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind. Im wissenschaftlichen Bereich sollte der Gastgeber nach Möglichkeit habilitiert sein.
  3. Ich habe einen Betreuer für mein individuelles Vorhaben gefunden. Welche Unterlagen benötige ich von ihm für die Bewerbung?
    Die Bereitschaft, Sie bei der Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder Ihrer Promotion zu unterstützen, bestätigt Ihr wissenschaftlicher Gastgeber in einer so genannten „Betreuungszusage“, die Sie zusammen mit der Bewerbung einreichen müssen. Idealerweise enthält das Zusageschreiben (formlos) Ihres Betreuers Angaben darüber,
    • dass die Darstellung des Forschungsvorhabens und der Zeitplan abgesprochen sind,
    • dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und
    • welches die Arbeitssprache am Gastinstitut ist.

  1. Wie kann ich mich bewerben?
    Je nach Stipendienprogramm gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Wo und wie Sie sich bewerben müssen, lesen Sie bitte im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ der Programmausschreibung nach.
    Bei Fragen lassen Sie sich gerne beraten. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie in der Stipendiendatenbank auf der Registerkarte „Kontakt und Beratung“ eines Stipendienprogramms.
  2. In der Stipendienausschreibung steht, dass ich mich über das “DAAD-Portal” bewerben muss.
    • Was bedeutet das?
      Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich im DAAD-Portal registrieren. Wählen Sie dazu in der Stipendiendatenbank zunächst die Ausschreibung des gewünschten Stipendienprogramms und dort die Registerkarte „Zum Bewerbungsportal“. Bitte beachten Sie, dass diese Registerkarte nur in der Zeit sichtbar ist, in der eine Bewerbung in diesem Stipendienprogramm möglich bzw. in der das DAAD-Portal für Bewerbungen geöffnet ist.
    • Ich habe Probleme mit meiner Online-Bewerbung. Was kann ich tun?
      Sollten technische Probleme auftreten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an portaldaad.de.
    • Welche Dokumente muss ich hochladen, um eine Bewerbung im DAAD-Portal einreichen zu können?
      Damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt, müssen Sie alle in der Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Mit Ausnahme den Gutachten und Arbeitsproben (z.B. DVD) sind all diese Dokumente im DAAD-Portal hochzuladen. In bestimmten Fällen können einzelne Unterlagen (z.B. ein Hochschulzeugnis) auch nachgereicht werden, sofern dies in der Ausschreibung des Stipendienprogramms ausdrücklich zugelassen wird.
    • Wird der Eingang meiner Bewerbung bestätigt?
      Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand der Bewerbung und eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Nachricht im Mitteilungssystem des Portals für Sie vorliegt. In der Nachricht wird der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt.
    • Ich habe meine Bewerbung im DAAD-Portal abgeschickt. Ist meine Bewerbung damit gültig?
      Nein. Damit die Online-Bewerbung gültig wird, müssen Sie die im Portal erzeugte „Bewerbungszusammenfassung“ ausdrucken und zusammen mit den Unterlagen, die Sie nicht im Portal hochladen müssen (wie beispielsweise Gutachten oder     Arbeitsproben) an den Bewerbungsort senden. Bitte beachten Sie den in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss. Dieser gilt sowohl für die Online-Bewerbung als auch für das Verschicken der “Bewerbungszusammenfassung” per Post (es gilt der Poststempel).
  3. Die Bewerbung muss in mehreren Exemplaren eingereicht werden. Wie soll ich die Unterlagen ordnen?
    Jedes Exemplar muss eine Bewerbungszusammenfassung Ihrer Online-Bewerbung sowie gegebenenfalls Gutachten enthalten. Sortieren Sie bitte die Unterlagen in der Reihenfolge, in der die Unterlagen in der Ausschreibung aufgelistet sind. Beispiel: 2 Exemplare.
    In manchen Fächern werden Arbeitsproben (z.B. auf einer DVD) verlangt. Diese müssen grundsätzlich nur in einem Exemplar an die Bewerbungsstelle geschickt werden.
  4. Sollen die einzelnen Exemplare geheftet oder gebunden werden?
    Nein, bitte heften oder binden Sie die Unterlagen nicht. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die Unterlagen in Ordner einzusortieren. Das erschwert die Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die Auswahlkommission.
  5. In der Stipendienausschreibung ist angegeben, dass ich ein Gutachten eines Hochschullehrers einreichen muss. Wer kann ein Gutachten für meine Bewerbung ausstellen?
    Gutachten sollten in wissenschaftlichen Fächern von promovierten Hochschullehrern ausgestellt werden, die unter anderem zu folgenden Fragen Auskunft geben können:
    • Wie sind Ihre akademischen Leistungen?
    • Wodurch zeichnen Sie sich fachlich und persönlich aus?
    • Ist Ihr Vorhaben gut geplant, durchführbar und relevant?
    • Welche Bedeutung hat das Stipendium für Ihre wissenschaftliche und berufliche Karriere?
  6. Muss ich mich auf Deutsch bewerben?
    Wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, können Sie Ihre Bewerbung entweder auf Deutsch oder Englisch einreichen.  Bitte beachten Sie, dass Sie Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzen (lassen). Die Übersetzungen müssen für die Bewerbung nicht beglaubigt sein und können von Ihnen selbst angefertigt werden. In den meisten Stipendienprogrammen werden die Übersetzungen im Falle einer Förderung von den Stipendiaten noch einmal in beglaubigter Form angefordert.
  7. Welcher Sprachnachweis ist für eine Stipendienbewerbung erforderlich?
    Welcher Sprachnachweis für eine Stipendienbewerbung erforderlich ist, ist im Abschnitt „Bewerbungsverfahren“ der Stipendienausschreibung geregelt.
  8. Meine Muttersprache ist Englisch bzw. Deutsch. Muss ich meine englischen bzw. deutschen Sprachkenntnisse dennoch durch ein Sprachzeugnis belegen?
    Nein, ein Sprachzeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  9. Muss ich meine Zeugnisse und meine Transskripte (Notenlisten) für meine Bewerbung beglaubigen lassen?
    Nein, zunächst nicht. Falls Ihre Zeugnisse und Ihre Transskripte nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, können Sie die Dokumente für Ihre Bewerbung selbst übersetzen. Erst nach der Auswahlentscheidung fordert der DAAD Sie (im positiven Falle) in der Regel auf, beglaubigte Unterlagen vorzulegen.

  1. Wer entscheidet über meine Bewerbung?
    In der Regel wird im Heimatland zunächst eine Vorauswahl bzw. Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen durch eine Vorauswahlkommission vorgenommen. Die Vorauswahlkommission kann aus einheimischen Hochschullehrern (unter besonderer Berücksichtigung ehemaliger DAAD-Stipendiaten und ehemaliger Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung), vom DAAD vermittelten deutschen Hochschullehrern und Lektoren, Dozenten des Goethe-Instituts, Vertretern der zuständigen Ministerien oder der Partnerorganisationen des DAAD oder der zuständigen Außenstelle des DAAD bestehen. Die endgültige Auswahl liegt bei einer unabhängigen Kommission, in der deutsche Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen vertreten sind. Im Bedarfsfall werden zusätzlich schriftliche Stellungnahmen von Fachvertretern eingeholt.
    Mitarbeiter des DAAD haben grundsätzlich kein Stimmrecht bei der Stipendienauswahl.
  2. Nach welchen Kriterien entscheidet die Auswahlkommission?
    Zentrale Auswahlkriterien sind:
    • die Darlegung und Begründung des Antrags- bei Studien-, Forschungs- und Fortbildungsaufenthalten: ein überzeugendes und gut geplantes Vorhaben (siehe Wie stelle ich mein Forschungsvorhaben dar?)- bei strukturierten Studienprogrammen und Sprach- oder Fachkursen: eine gut begründete Kurswahl (siehe Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?.
    • die akademischen Leistungen. Darüber hinaus werden auch zusätzlich eingereichte Unterlagen, die die fachliche Eignung belegen oder auch über außerfachliches Engagement Auskunft geben, in die Bewertung einbezogen.

  1. Wie hoch ist die monatliche Stipendienrate?
    Die Stipendienhöhe richtet sich nach der akademischen Qualifikation. Sie beträgt in der Regel 650 Euro für Studierende, 750 Euro für graduierte Stipendiaten und 1.000 Euro für Doktoranden bzw. promovierte Stipendiaten (Postdocs). Die Raten für Hochschullehrer sind in der Regel: 2.000 Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und Dozenten, 2.150 Euro für Professoren (Stand: Mai 2014). Einen Überblick über weitere mögliche Leistungen finden sie jeweils in der Programmausschreibung.
  2. Wer zahlt die Kosten für An- und Abreise?
    Sofern die Anreise nicht von anderer Seite übernommen wird, zahlt der DAAD einen Zuschuss zu den Kosten der An- und Abreise der Stipendiaten.
  3. Kann ich meine Familie mitbringen?
    Sofern die Förderdauer weniger als 6 Monate beträgt, ist der Familiennachzug grundsätzlich nicht vorgesehen und können keine Familienzuschläge gezahlt werden. Bei Stipendien mit einer Förderdauer von mehr als 6 Monaten, entnehmen Sie bitte der Stipendienausschreibung, ob eine Förderung von Familienangehörigen in diesem Programm vorgesehen ist.
  4. Muss ich in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen?
    Stipendiaten und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes krankenversichert sein. Je nach Herkunftsland ist der Krankenversicherungsschutz in Deutschland unterschiedlich geregelt. Einzelheiten zu den Bedingungen der Krankenversicherung und zu den Leistungen des DAAD werden Ihnen zusammen mit der Stipendienzusage mitgeteilt.
  5. Darf ich als Stipendiat in Deutschland eine Nebentätigkeit annehmen?
    Stipendiaten, die während des Stipendiums eine Nebentätigkeit, das heißt eine Beschäftigung gegen Vergütung, annehmen möchten, brauchen in jedem Fall die Zustimmung des DAAD. Zusätzlich erforderlich ist, dass der Gastgeber die Nebentätigkeit befürwortet. Der DAAD prüft, ob die Nebentätigkeit die Erfüllung des Stipendienzwecks, wie er in dem einleitenden Abschnitt der Ausschreibung formuliert ist, gefährdet. Nebeneinkünfte, die die so genannte „Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte“ (zurzeit 450 Euro monatlich) übersteigen, werden auf die monatliche Stipendienrate angerechnet.

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